Fitness & Krankenkasse
Ihre Kundschaft bekommt Geld zurück. So geht es.
Viele Zusatzversicherungen beteiligen sich an Fitness-Abos und Kursen. Damit das klappt, braucht Ihre Kundschaft ab 2027 einen korrekten Rückforderungsbeleg.
Der Ablauf
- AnerkennungSie sind bei einer Zertifizierungsstelle registriert (EMfit, Fitness-Guide, Qualitop, Qualicert) und haben eine ZSR- und GLN-Nummer.
- RückforderungsbelegIhre Software erstellt den Beleg nach Tarif 595 und XML 5.0. Mit Tarinova direkt aus Ihrem bestehenden System.
- BezahlungIhre Kundin bezahlt das Abo bei Ihnen (Tiers garant).
- EinreichenDie Kundin reicht alle Seiten des Belegs bei ihrer Zusatzversicherung ein, oder Sie übermitteln ihn elektronisch per eTG.
- RückerstattungDie Versicherung zahlt ihren Anteil direkt an die Kundin aus.
Häufige Fragen
Brauche ich eine ZSR- und GLN-Nummer?
Ja. Beide Nummern werden von den Zertifizierungsstellen vergeben. Die Zertifizierungsstellen sichern zu, dass Sie die GLN bis Ende 2026 erhalten.
Bin ich mit Tarif 595 automatisch anerkannt?
Nein. Der Tarif betrifft nur die Rechnungsstellung. Die Anerkennung regelt jede Versicherung selbst.
Bin ich in der Preisgestaltung frei?
Ja. Der Tarif 595 legt keine Preise fest.
Was ist eTG?
Die elektronische Übermittlung an die Versicherung. Sie ist freiwillig und braucht einen Teilnehmervertrag mit MediData sowie die Einwilligung Ihrer Kundschaft. Wird elektronisch übermittelt, darf die Kundin den Papierbeleg nicht zusätzlich einreichen.
Was ist mit Kursen in einer Physiopraxis?
Massgebend ist die ZSR-Nummer des Leistungserbringers, bei dem der Kurs stattfindet.
Jetzt startenTarinova ist ein unabhängiger Anbieter. Massgebend sind die Unterlagen des Runden Tisches Gesundheitsförderung und Ihrer Zertifizierungsstelle. Stand: Oktober 2026.