Tarif 595
Tarif 595: Was sich ab 2027 ändert.
Ab 1. Januar 2027 rechnen Fitnesscenter, Bewegungsstudios und Kursanbieter Leistungen der Gesundheitsförderung mit dem Tarif 595 ab. Die bisherige Abo-Bestätigung genügt dann nicht mehr.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Tarif 595 gilt für ambulante gesundheitsfördernde Leistungen nach VVG, also für Leistungen, die über Zusatzversicherungen zurückerstattet werden.
- Ab 1. Januar 2027 wird ein einheitlicher Rückforderungsbeleg nach dem Rechnungsstandard XML 5.0 vorausgesetzt.
- Der Beleg muss mit professioneller Software erstellt werden. Selbst erstellte Dokumente werden von den Krankenkassen nicht mehr akzeptiert.
- Der Tarif legt keine Preise fest. Sie bestimmen Ihre Preise weiterhin selbst.
- Die Verwendung des Tarifs garantiert keine Rückerstattung. Darüber entscheidet jede Zusatzversicherung selbst.
Für wen gilt der Tarif 595?
Für Fachpersonen und Anbieter der Gesundheitsförderung, unabhängig von einer Verbandszugehörigkeit oder Zertifizierung:
- Fitness- und Gesundheitscenter, Bewegungsstudios, Vereine und Sportförderung (Pauschalabonnemente)
- Gruppenkurse und Personal Training: Ausdauer, Kraft, Body and Mind, spezifisches Training, Mutterschaft
- Abonnementszusätze sowie Lebensstil-Gruppenkurse und Einzelberatung
Komplementärmedizinische Therapien bleiben beim Tarif 590.
Was auf dem Rückforderungsbeleg stehen muss
| Feld | Vorgabe für Tarif 595 |
|---|---|
| Vergütungsart | Tiers garant. Die Kundin bezahlt und reicht den Beleg ein. |
| Gesetz | VVG |
| Behandlung | Gesamte Abo-Dauer von–bis, Enddatum auch in der Zukunft |
| Behandlungsart / -grund | Ambulant, immer Prävention (auch bei Mutterschaft) |
| Kundendaten | Name, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, AHV-Nummer, Kanton |
| Leistungserbringer | GLN und ZSR-Nummer des Standorts, an dem trainiert wird |
| Datum der Leistung | Immer der Abo-Beginn, nicht auf Wunsch geändert |
| Tarifziffer | Aus der offiziellen Liste. Der Text darf nicht verändert werden, ausser bei Ziffer 9999 (Freitext). |
| Rechnungsdatum | Vor dem Abo-Ende |
| QR-Code | Wird automatisch erzeugt und mitgedruckt |
Abos richtig abbilden
- Einzeleintritt oder Lektion: Ziffer «pro Lektion» oder «Einzeleintritt», Anzahl 1.
- 10er-Abo: Ziffer «pro Lektion» mit Anzahl 10.
- Monatsabo: Ziffer «pro Monat», bei einer Sammelrechnung mit der Anzahl Monate.
- Jahresabo: Ziffer «pro Jahr» mit Anzahl 1, oder «pro Monat» mit Anzahl 12.
- Mehrjahresabo: Eine Zeile pro Jahr, jeweils mit dem Startdatum des Jahres.
- Aufgezeichnetes Onlinetraining: Immer Ziffer 1105.
- Keine passende Ziffer: Ziffer 9999 mit eigener Bezeichnung.
Wie Tarinova hilft
Tarinova erstellt den Rückforderungsbeleg nach Tarif 595 und das XML nach generalInvoice 5.0 direkt aus Ihrer bestehenden Software. Alle 596 Tarifziffern sind hinterlegt und werden mit ihrer Gültigkeit geprüft. Jede Rechnung wird vor der Ausgabe gegen das offizielle Schema des Forum Datenaustausch geprüft.
Jetzt startenTarinova ist ein unabhängiger Anbieter und nicht für den Tarif 595 verantwortlich. Massgebend sind die Unterlagen des Forum Datenaustausch und des Runden Tisches Gesundheitsförderung. Stand: Oktober 2026.