Tarif 595

Tarif 595: Was sich ab 2027 ändert.

Ab 1. Januar 2027 rechnen Fitnesscenter, Bewegungsstudios und Kursanbieter Leistungen der Gesundheitsförderung mit dem Tarif 595 ab. Die bisherige Abo-Bestätigung genügt dann nicht mehr.

Das Wichtigste in Kürze

Für wen gilt der Tarif 595?

Für Fachpersonen und Anbieter der Gesundheitsförderung, unabhängig von einer Verbandszugehörigkeit oder Zertifizierung:

Komplementärmedizinische Therapien bleiben beim Tarif 590.

Was auf dem Rückforderungsbeleg stehen muss

FeldVorgabe für Tarif 595
VergütungsartTiers garant. Die Kundin bezahlt und reicht den Beleg ein.
GesetzVVG
BehandlungGesamte Abo-Dauer von–bis, Enddatum auch in der Zukunft
Behandlungsart / -grundAmbulant, immer Prävention (auch bei Mutterschaft)
KundendatenName, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, AHV-Nummer, Kanton
LeistungserbringerGLN und ZSR-Nummer des Standorts, an dem trainiert wird
Datum der LeistungImmer der Abo-Beginn, nicht auf Wunsch geändert
TarifzifferAus der offiziellen Liste. Der Text darf nicht verändert werden, ausser bei Ziffer 9999 (Freitext).
RechnungsdatumVor dem Abo-Ende
QR-CodeWird automatisch erzeugt und mitgedruckt

Abos richtig abbilden

Wie Tarinova hilft

Tarinova erstellt den Rückforderungsbeleg nach Tarif 595 und das XML nach generalInvoice 5.0 direkt aus Ihrer bestehenden Software. Alle 596 Tarifziffern sind hinterlegt und werden mit ihrer Gültigkeit geprüft. Jede Rechnung wird vor der Ausgabe gegen das offizielle Schema des Forum Datenaustausch geprüft.

Jetzt starten

Tarinova ist ein unabhängiger Anbieter und nicht für den Tarif 595 verantwortlich. Massgebend sind die Unterlagen des Forum Datenaustausch und des Runden Tisches Gesundheitsförderung. Stand: Oktober 2026.