Tarif 590
Tarif 590: Komplementärmedizin.
Der Tarif 590 ist der schweizweit gültige Standard für ambulante komplementärmedizinische Leistungen nach VVG, zum Beispiel Massage, Akupunktur oder Naturheilkunde.
Abgrenzung zum Tarif 595
| Tarif 590 | Tarif 595 | |
|---|---|---|
| Bereich | Komplementär- und Alternativmedizin | Gesundheitsförderung und Prävention |
| Typische Anbieter | Therapeutinnen und Therapeuten, Praxen | Fitnesscenter, Bewegungsstudios, Kursanbieter |
| Präventive Behandlungen | Bleiben im Tarif 590 | – |
| Gesetz | VVG | VVG |
| Rechnungsstandard | XML 5.0 | XML 5.0, ab 1.1.2027 vorausgesetzt |
Wer beides anbietet, etwa eine Therapeutin mit zusätzlichen Gruppenkursen, rechnet die Therapie über Tarif 590 und den Kurs über Tarif 595 ab. Bei zwei ZSR-Nummern gilt jeweils die Nummer des betreffenden Bereichs.
XML 5.0
Die Krankenversicherer stellen auf den Rechnungsstandard generalInvoice 5.0 um. Die Version 4.5 läuft am 30. Juni 2027 aus. Mehr dazu unter XML 5.0.
Tarif 590 bei Tarinova
Die Abrechnung nach Tarif 590 wird in Kürze freigeschaltet. Bereits verfügbar ist der Tarif 595.
Tarinova ist ein unabhängiger Anbieter und nicht für den Tarif 590 verantwortlich. Massgebend sind die Unterlagen des Forum Datenaustausch. Stand: Oktober 2026.